Diese Leistungen können bei Bedarf von Ihrem Fach- oder Hausarzt an uns über eine Verordnung für Häusliche Krankenpflege delegiert werden. Die Verordnung wird zwecks Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.
->Medikamente herrichten und verabreichen
->Augentropfen verabreichen
->Medizinische Einreibung
->Richten von Injektionen
->Inhalation
->Injektion s.c., i.m.
->Insulininjektion
->Infusionen s.c.
->Infusionen i.v. über einen vorhandenen Zugang
->Katheterisierung der Harnblase
->Versorgung von Dauerkathetern
->Blasenspülung
->Stomabehandlung
->Einlauf/Klysma
->Instillation (Zäpfchen)
->Dekubitusversorgung
->Wundversorgung von Ulcus Cruris, usw.
->Versorgung PEG Sonde
->Pflege zentraler Venenkatheter
->Legen und Wechseln einer Magensonde
->Drainagen kontrollieren und versorgen
->Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
->Absaugen der oberen Luftwege
->An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
->Kompressionsverbände
->Blutdruckkontrolle
->Blutzuckermessung
->Flüssigkeitsbilanzierung
->Auflegen von Kälteträgern
->Spezielle Krankenbeobachtung
->Kleine Körperpflege
->Große Körperpflege
->Große erweiterte Körperpflege (Vollbad)
->Kämmen und/ oder Rasieren
->Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes
->Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
->Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
->Mobilisation in der Wohnung
->Einfache Unterstützung bei der Ausscheidung
->Umfangreiche Hilfe und Unterstützung bei der Ausscheidung
->Wechseln des Inkontinenzmaterials
->Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
(Getränke)
->umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Hauptmahlzeiten)
->Enterale Ernährung über eine Magensonde/PEG
->spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit und Immobilität
->Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aktivitäten
->Einkäufe erledigen
->Betreuungsleistungen (Spazieren gehen, Spiele spielen)
->Begleitung bei sonstigen Aktivitäten (Arztbesuche)
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 3 müssen 2x je Kalenderhalbjahr und Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 1x vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst nachweisen.
Die Schulung bzw. Anleitung findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Die Kosten werden nach Antragstellung von den Pflegekassen bezahlt.
Alle Pflegebedürftige können 125,00 €/monatl. zusätzlich zu der Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung für Betreuungsdienste (z.B. Begleitungen zum Arzt, Einkaufen, Botengänge usw.) oder Hauswirtschaftliche Dienste (z.B. Reinigungsarbeiten) in Anspruch nehmen.
Möchten Sie in Urlaub fahren, sind krank oder einen freien Tag verbringen, übernimmt die Pflegekasse für längstens 6 Wochen (Einsätze über 8 Std./Tag) die Kosten bis max. 1612,00 € pro Kalenderjahr. Wenn Sie für vor- oder nachmittags eine Vertretung benötigen (unter 8Std./Tag) übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Höhe von 1612,00€ pro Kalenderjahr ohne eine Tagesbeschränkung und ohne Kürzung des Pflegegeldes.
Wird der Betrag der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, erhöht sich die ambulante Verhinderungspflege nochmals um 1612,00 € auf 3224,00 €.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab!
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie z.B. Handschuhe, Fingerlinge, saugende Betteinlagen, werden bis zu einer Höhe von 40,00 € monatlich von den Pflegekassen erstattet.
Die Pflegekassen geben Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes beim Pflegebedürftigen. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Maßnahme max. 4000,00 € und muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Palliativbetreuung dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen, die mit einer nicht heilbaren Erkrankung konfrontiert sind. Dies geschieht durch Vorbeugung und Linderung von Leiden mittels frühzeitiger Erkennung, hoch qualifizierter Beurteilung und Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen physischer, psychosozialer und spiritueller Natur.
Der Tod gehört zum Leben. Wir geben Ihnen und Ihren Angehörigen Verständnis und Zuwendung in diesem letzten Lebensabschnitt. Wir stärken Sie, gehen auf Ihre Wünsche ein und sind für Sie da.
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