Leistungen der Krankenkassen

Diese Leistungen können bei Bedarf von Ihrem Fach- oder Hausarzt an uns über eine Verordnung für Häusliche Krankenpflege delegiert werden. Die Verordnung wird zwecks Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.

  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Blasenspülung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Drainagen überprüfen und versorgen
  • Einlauf/Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Infusionen i. v. über einen vorhandenen Zugang
  • Infusionen s.c.
  • Inhalation
  • Injektion s.c., i.m.
  • Richten von Injektionen
  • Insulininjektionen
  • Instillation
  • Auflegen von Kälteträger
  • Versorgung von Dauerkathetern
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Legen und Wechseln einer Magensonde
  • Medikamente herrichten und verabreichen
  • Augentropfen verabreichen
  • Medizinische Einreibungen
  • Versorgung PEG-Sonde
  • Stomabebehandlung
  • Wechsel und Pflege
  • Trachealkanüle
  • Pflege zentraler Venenkatheter
  • Wundverbände,
  • Kompressionsverbände
  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Spezielle Krankenbeobachtung

Leistungen der Pflegekassen

  • Kleine Körperpflege
  • Große Körperpflege
  • Große erweiterte Körperpflege (Vollbad)
  • Hilfe Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes
  • Kämmen und / oder Rasieren
  • Einfache Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit und Immobilität
  • Umfangreiche Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
  •  Wechseln des Inkontinenzmaterials
  • Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit und Immobilität
  • Umfangreiche Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Zwischenmahlzeiten, Getränke)
  • Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Hauptmahlzeiten)
  • Enterale Ernährung über eine Magensonde
  • Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Mobilisation in der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Weitere Leistungen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 3 müssen 2x je Kalenderhalbjahr und Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5     1x vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst nachweisen.

Die Schulung bzw. Anleitung findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Die Kosten werden  nach Antragstellung von den Pflegekassen bezahlt.

Alle Pflegebedürftige können 125,00 €/monatl. zusätzlich zu der Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung für Betreuungsdienste (z.B. Begleitungen zum Arzt, Einkaufen, Botengänge usw.) oder Hauswirtschaftliche Dienste (z.B. Reinigungsarbeiten) in Anspruch nehmen.

Möchten Sie in Urlaub fahren, sind krank oder einen freien Tag verbringen, übernimmt die Pflegekasse für längstens 6 Wochen (Einsätze über 8 Std./Tag) die Kosten bis max. 1612,00 € pro Kalenderjahr. Wenn Sie für vor- oder nachmittags eine Vertretung benötigen (unter 8Std./Tag) übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Höhe von 1612,00€ pro Kalenderjahr ohne eine Tagesbeschränkung und ohne Kürzung des Pflegegeldes.

Wird der Betrag der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, erhöht sich die ambulante Verhinderungspflege um 806,00 € auf 2418,00 €. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mind. 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab!

Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie z.B. Handschuhe, Fingerlinge, saugende Betteinlagen, werden bis zu einer Höhe von 40,00 € monatlich von den Pflegekassen erstattet.

Die Pflegekassen geben Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes beim Pflegebedürftigen. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Maßnahme max. 400,00 € und muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Zusätzliche Leistungen

Palliativ-Pflege

Die Palliativbetreuung dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen, die mit einer nicht heilbaren Erkrankung konfrontiert sind. Dies geschieht durch Vorbeugung und Linderung von Leiden mittels frühzeitiger Erkennung, hoch qualifizierter Beurteilung und Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen physischer, psychosozialer und spiritueller Natur.

Sterbebegleitung

Der Tod gehört zum Leben. Wir geben Ihnen und Ihren Angehörigen Verständnis und Zuwendung in diesem letzten Lebensabschnitt. Wir stärken Sie, gehen auf Ihre Wünsche ein und sind für Sie da.